geprüfte Markenanmeldungen
Gewerblicher Rechtsschutz
Systematische Analyse internationaler IP-Portfolios, Markenrecherche und Patentaudit für Industrieunternehmen auf Grundlage des deutschen Markengesetzes.

geprüfte Markenanmeldungen
Länder mit aktiver Recherche
Jahre Prüfpraxis nach MarkenG
Dokumentierte Verfahrenswege
Auszüge aus Prüfberichten und Stellungnahmen von Mandanten sowie Kennzahlen aus der laufenden IP-Überwachung.
Antworten zu Markenanmeldung, Patentaudit und IP-Compliance nach MarkenG.
Eine Marke muss grafisch darstellbar sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht von älteren Rechten Dritter kollidieren. Die Prüfung erfolgt anhand der Nizza-Klassifikation und der Eintragungsfähigkeit nach §8 MarkenG.
Das Audit umfasst die Bestandsaufnahme aller Schutzrechte, die Bewertung der Schutzfähigkeit, die Analyse von Verletzungsrisiken sowie die Prüfung der Lizenzsituation. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung zu Gebrauchsmustern und EPÜ-Vorgaben.
Nach MarkenG §14 ff. müssen Unternehmen die Nutzungsrechte an fremden Schutzrechten dokumentieren und Due-Diligence-Prüfungen bei Zulieferern aus Drittstaaten durchführen. Fehlende Nachweise können zu Unterlassungsansprüchen führen.
Ja, durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr kann nach §4 MarkenG ein Schutz als benutzte Marke entstehen. Der Nachweis erfordert jedoch eine umfassende Dokumentation der Verkehrsdurchsetzung.
Die Priorität nach Art. 4 PVÜ sichert das früheste Anmeldedatum. Bei Nachanmeldungen in anderen Staaten ist die Einhaltung der 6-Monatsfrist entscheidend, um Kollisionen mit jüngeren Rechten zu vermeiden.
Visuelle Nachweise aus der Prüfpraxis
Auszug aus der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts. Die Kollisionsprüfung erfolgt nach den Kriterien des MarkenG §3.
Strukturierte Bewertung der Patentansprüche und Abgrenzung zu Gebrauchsmustern. Grundlage für die Risikoanalyse im gewerblichen Rechtsschutz.
Nachweis der Prioritätsanmeldung und Klassifikation nach Nizza. Die Prüfung umfasst die Schutzfähigkeit in den benannten Vertragsstaaten.
Dokumentation der Nutzungsrechte und Due-Diligence-Prüfung bei Zulieferern aus Drittstaaten. Nachweispflichten nach MarkenG §14.
Analyse der Schutzrechtsverletzung nach EPÜ und MarkenG. Bewertung der Unterlassungsansprüche und Lizenzsituation.
Systematische Suche im EUIPO-Register. Abgrenzung zu älteren Rechten und Prüfung der Verwechslungsgefahr nach MarkenG §9.